ADR-Auffrischungskurs
ADR-Auffrischungskurs
Jeweils vor Ablauf der fünf Jahre muss der Fahrzeugführer durch die Teilnahme an einer Fortbildung, die mit der Handelskammer-Prüfung endet, seine Kenntnisse unter Beweis stellen.
Die neue Geltungsdauer beginnt mit dem Ablaufdatum der bestehenden ADR-Bescheinigung.
Inhalt:
Inhalt dieses Seminars ist die Unterweisung in die rechtlichen Vorschriften, der GGVSEB und des ADR und die Vorbereitung auf die HK-Prüfung, die im Anschluss an das Seminar bei uns im Haus abgenommen wird.
Kosten:
224,00 € netto* | (zuzügl. 70,00 € IHK-Prüfungsgebühren) |