Externer Gefahrgutbeauftragter
Externer Gefahrgutbeauftragter
Unternehmen sind nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Fehlt entsprechendes Personal, können unsere qualifizierten Gefahrgutbeauftragten diese Position übernehmen.
Ihr externer Gefahrgutbeauftragter übernimmt sämtliche in der §8 GbV aufgeführten Tätigkeiten und Aufgaben. Er berät Sie in allen Belangen des Transports gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).
Ihr externer Gefahrgutbeauftragter ist Ihr Ansprechpartner bezüglich Ihrer gefahrgutrechtlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten. Damit schonen Sie Ihre internen Ressourcen und gewinnen Potential für andere wichtige betriebliche Aufgaben.
Selbstverständlich bieten wir auch einzelne Gefahrgutleistungen, wie Projekte, Schulungen, Coaching und Back-Up-Beratung für einen internen Gefahrgutbeauftragten an.
Angebot:
Gerne erstellen wir Ihnen ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot.