Externer Verkehrsleiter

Externer Verkehrsleiter

Wenn ein Unternehmen die Anforderung der fachlichen Eignung nicht selbst erfüllt, also keine fachkundige Person mit echter Beziehung zum Unternehmen beschäftigt (interner Verkehrsleiter), muss das Unternehmen eine natürliche (und keine juristische) Person als Verkehrsleiter bestellen (externer Verkehrsleiter). Fehlt entsprechendes Personal, können unsere qualifizierten Verkehrsleiter diese Position übernehmen.

Ihr externer Verkehrsleiter übernimmt alle relevanten Tätigkeiten und Aufgaben.

Er berät Sie in allen Belangen zur Führung Ihres Unternehmens im erlaubnispflichtigen Güterkraft- oder Personenverkehr.

Der Verkehrsleiter hat die Aufgaben ausschließlich im Interesse des Unternehmens und unabhängig von anderen Unternehmen wahrzunehmen.


Zu den zwingenden Aufgaben eines externen Verkehrsleiters zählen insbesondere:

  • das Instandhaltungsmanagement der Fahrzeuge,
  • die Prüfung der Beförderungsverträge und Dokumente,
  • die grundlegende Rechnungsführung,
  • die Disposition der Ladungen und des Fahrpersonals (Einhaltung der Sozialvorschriften) sowie
  • die Prüfung der Sicherheitsverfahren (beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und Ladungssicherung).

Angebot:

Gerne erstellen wir Ihnen ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot.